Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. September 2008 - Italien/Kommission
(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Tierprämien und ländliche Entwicklung - Unzulänglichkeiten des nationalen Verwaltungs- und Kontrollsystems)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: M. Fiorilli, avvocato dello Stato)
Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Cattabriga und L. Visaggio)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik im Bereich der Tierprämien und der ländlichen Entwicklung ausgeschlossen werden
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Italienische Republik trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 273 vom 6.11.2004.