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Urteil des Gerichts erster Instanz vom 10. September 2008 - Italien/Kommission

(Rechtssache T-381/04)1

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der gemeinschaftlichen Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Tierprämien und ländliche Entwicklung - Unzulänglichkeiten des nationalen Verwaltungs- und Kontrollsystems)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Italienische Republik (Prozessbevollmächtigter: M. Fiorilli, avvocato dello Stato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: C. Cattabriga und L. Visaggio)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2004/561/EG der Kommission vom 16. Juli 2004 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 250, S. 21), soweit darin bestimmte Ausgaben der Italienischen Republik im Bereich der Tierprämien und der ländlichen Entwicklung ausgeschlossen werden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Italienische Republik trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 273 vom 6.11.2004.