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Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia nº 19 de Barcelona (Spanien), eingereicht am 14. November 2023 – Encarna/Elías

(Rechtssache C-683/23, Encarna)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado de Primera Instancia nº 19 de Barcelona

Parteien des Ausgangsverfahrens

Antragstellerin: Encarna

Antragsgegner: Elías

Vorlagefragen

1.    Verstößt die Weitergabe der personenbezogenen Daten der Parteien sowie von Mädchen, Jungen und Jugendlichen durch das Gericht an den Elternbeistand und die Genehmigung des Zugangs zu ihren in Archiven Dritter (einschließlich Patientenakten) verarbeiteten personenbezogenen Daten ohne Rechtsvorschrift gegen Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 20161 ?

2.    Wenn das Gericht die personenbezogenen Daten der Parteien und der Mädchen, Jungen und Jugendlichen weitergeben darf: Verstößt die Weitergabe dieser Daten durch das Gericht an den Elternbeistand gegen Art. 16 AEUV sowie Art. 7 (Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 8 (Schutz personenbezogener Daten) und Art. 52 (Tragweite und Auslegung der Rechte und Grundsätze) der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?

3.    Steht die Weitergabe von Daten an den Elternbeistand ohne vorherige Anhörung des Minderjährigen hierzu und ohne Würdigung des Kindeswohls im Einklang mit Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2016/679 in Verbindung mit Art. 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union?

4.    Verstößt es gegen Art. 48 Abs. 1 des Übereinkommens von Istanbul, der es untersagt, verpflichtende alternative Mittel der Streitbeilegung einzusetzen, in Verbindung mit den Art. 7 und 24 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dass die Daten des Minderjährigen für Entscheidungen, die die Ausübung der elterlichen Verantwortung und/oder der Personensorge und/oder die Besuchsregelung betreffen, in Fällen, in denen eine Gewaltsituation vorliegt, an den Elternbeistand weitergegeben werden?

5.    Verstößt es gegen Art. 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf), wenn das Gericht die personenbezogenen Daten der Parteien weitergeben darf und infolge dieser Weitergabe die Kosten des Elternbeistands, weil sie vom Gericht auferlegt werden, zwangsläufig von den Parteien zu tragen sind, obwohl sie ein anerkanntes Recht auf Prozesskostenhilfe haben?

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1     Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. 2016, L 119, S. 1).