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Urteil des Gerichts vom 27. September 2012 - Producteurs de légumes de France/Kommission

(Rechtssache T-328/09)

(Staatliche Beihilfen -Obst- und Gemüsesektor - "Krisenpläne" zur Unterstützung des Obst- und Gemüsemarkts in Frankreich - Entscheidung, mit der die Beihilfe für mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar erklärt wird - Berechtigtes Vertrauen - Fehler bei der Berechnung der zurückzufordernden Beträge)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Producteurs de légumes de France (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt O. Fachin, dann Rechtsanwalt O. Redon)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: B. Stromsky)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2009) 203 final der Kommission vom 28. Januar 2009 über die von der Französischen Republik durchgeführten "Krisenpläne" (plans de campagne) im Obst- und Gemüsesektor

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Producteurs de légumes de France tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.