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Beschluss des Gerichts vom 17. Februar 2011 - RapidEye/Kommission

(Rechtssache T-330/09)1

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Beihilfen der deutschen Behörden im Rahmen des Multisektoralen Regionalbeihilferahmens - Vorhaben eines satellitengestützten Geo-Informationssystems - Antrag auf Bestätigung der Tragweite einer Entscheidung, mit der die Vereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Gemeinsamen Markt festgestellt wird - Antwort der Kommission - Unanfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: RapidEye AG (Brandenburg an der Havel, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt T. Jestaedt)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: K. Gross und B. Martenczuk)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die im Schreiben der Kommission vom 9. Juni 2009 betreffend die der RapidEye AG für den Aufbau eines satellitengestützten Geo-Informationssystems von den deutschen Behörden gewährte staatliche Beihilfe (Staatliche Beihilfe CP 183/2009 - Deutschland; RapidEye AG [Nachträgliche Kontrolle MSR 1998 - N 416/2002]) enthalten sein soll

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die RapidEye AG trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.