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Beschluss des Gerichts vom 28. Januar 2015 – Kicks Kosmetikkedjan/HABM – Kik Textilien (KICKS)

(Rechtssache T-531/13)1

(Gemeinschaftsmarke – Widerspruch – Rücknahme des Widerspruchs – Erledigung)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: Kicks Kosmetikkedjan AB (Stockholm, Schweden) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin K. Strömholm)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigter: I. Harrington)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Kik Textilien und Non-Food GmbH (Bönen, Deutschland)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des HABM vom 25. Juli 2013 (Sache R 992/2012-4) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Kicks Kosmetikkedjan AB und der Kik Textilien und Non-Food GmbH

Tenor

Der Rechtsstreit ist in der Hauptsache erledigt.

Die Klägerin und die andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer tragen ihre eigenen Kosten sowie jeweils die Hälfte der Kosten des Beklagten.

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1     ABl. C 359 vom 7.12.2013.