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Urteil des Gerichts vom 3. Dezember 2013 – JAS/Kommission

(Rechtssache T-573/11)1

(Zollunion – Einfuhr von Jeanshosen – Betrug – Nacherhebung von Eingangsabgaben – Art. 13 der Verordnung [EWG] Nr. 1430/79 – Art. 239 des Zollkodex – Antrag auf Erlass von Einfuhrabgaben – Vorliegen eines besonderen Falls – Billigkeitsklausel – Beschluss der Kommission)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: JAS Jet Air Service France (JAS) (Mesnil-Amelot, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte T. Gallois und E. Dereviankine)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B.-R. Killmann, L. Keppenne und C. Soulay)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 5. August 2011, mit dem festgestellt wird, dass ein Erlass der Einfuhrabgaben in einem konkreten Fall nicht gerechtfertigt ist (Sache REM 01/2008)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die JAS Jet Air Service France (JAS) trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

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1     ABl. C 25 vom 28.1.2012.