Language of document : ECLI:EU:T:2011:710





Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 2. Dezember 2011 – Carbunión/Rat

(Rechtssache T‑176/11 R)

„Vorläufiger Rechtsschutz – Staatliche Beihilfen – Beschluss über Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke – Antrag auf Aussetzung des Vollzugs – Fehlendes Rechtsschutzinteresse – Fehlende Übereinstimmung mit der Klage – Untrennbarkeit – Unzulässigkeit – Interessenabwägung“

1.                     Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Einstweilige Anordnungen – Voraussetzungen – Fumus boni iuris – Dringlichkeit – Schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden – Kumulativer Charakter – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Reihenfolge und Art und Weise der Prüfung – Ermessen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters (Art. 278 AEUV und 279 AEUV; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 104 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 12-14)

2.                     Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Interesse des Antragstellers an der beantragten Aussetzung – Antrag auf teilweise Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses 2010/787 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke – Aussetzung, die die Lage des Antragstellers nicht ändern kann – Fehlendes Rechtsschutzinteresse (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 17‑21)

3.                     Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Antrag auf Erlass von Anordnungen, die über den Rahmen des Hauptverfahrens hinausgehen  – Unzulässigkeit (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 22‑24)

4.                     Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Zulässigkeitsvoraussetzungen – Antrag auf teilweise Aussetzung des Vollzugs eines Beschlusses – Beschluss 2010/787 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke – Aussetzung, die zu einer Änderung des Inhalts des Beschlusses führt – Unzulässigkeit (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 26-34)

5.                     Vorläufiger Rechtsschutz – Aussetzung des Vollzugs – Voraussetzungen – Abwägung sämtlicher betroffener Belange – Begriff – Vorrang des allgemeinen öffentlichen Interesses vor privaten Interessen (Art. 278 AEUV) (vgl. Randnrn. 36-39, 41-43)

Gegenstand

Antrag auf teilweise Aussetzung des Vollzugs des Beschlusses 2010/787/EU des Rates vom 10. Dezember 2010 über staatliche Beihilfen zur Erleichterung der Stilllegung nicht wettbewerbsfähiger Steinkohlebergwerke (ABl. L 336, S. 24) und, hilfsweise, auf vollständige Aussetzung des Vollzugs dieses Beschlusses

Tenor

1.

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

2.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.