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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 8. Mai 2008 -Suvikas / Rat

(Rechtssache F-6/07)1

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Zwischenstreit - Vertrauliche Unterlagen - Rechtswidrig erlangte Unterlagen - Entfernung von Unterlagen - Einstellung - Freie Planstelle - Rechtswidrige Zurückweisung einer Bewerbung - Aufhebung - Klage auf Schadensersatz - Verlust einer Chance, eingestellt zu werden - Bewertung nach billigem Ermessen)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Risto Suvikas (Helsinki, Finnland) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M.-A. Lucas)

Beklagter: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: M. Arpio Santacruz und I. Šulce)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung des Beratenden Auswahlausschusses, den Kläger nicht in die Liste der im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung des Rates B/024 in die engere Wahl kommenden Bewerber aufzunehmen, sowie Aufhebung dieser Liste und der Entscheidungen des Rates, die in die Liste aufgenommenen Bewerber auf die zu besetzenden Stellen einzustellen und den Kläger nicht einzustellen - Antrag auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Unterlagen, die Herr Suvikas als Anlagen A 14 bis A 16 zur Klageschrift vorgelegt hat, werden aus der Verfahrensakte entfernt.

Die Entscheidung der zum Abschluss von Dienstverträgen ermächtigten Behörde vom 20. Februar 2006, Herrn Suvikas mit dem Abschluss des Auswahlverfahren für Bedienstete auf Zeit Rat/B/024 nicht in die Liste der in die engere Wahl kommenden Bewerber aufzunehmen, wird aufgehoben.

Der Rat der Europäischen Union wird verurteilt, an Herrn Suvikas als Ersatz für den ihm entstandenen materiellen Schaden einen Betrag von 20 000 Euro zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Rat der Europäischen Union trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 56 vom 10.3.2007.