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Klage, eingereicht am 22. November 2012 - NCL/HABM (NORWEGIAN GETAWAY)

(Rechtssache T-513/12)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte Parteien

Klägerin: NCL Corporation Ltd (Miami, Vereinigte Staaten von Amerika) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin N. Grüger)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) in der Rechtssache R 1014/2012-4 vom 12. September 2012 aufzuheben und die Sache an die Beschwerdekammer zurück zu verweisen;

hilfsweise, die angefochtene Entscheidung im Hinblick auf die Dienstleistungen Klasse 39: "Arranging of cruises (Veranstaltung von Kreuzfahrten), Cruise ship services (Kreuzschifffahrten), Cruise arrangement (Organisation von Kreuzfahrten)" aufzuheben und die Sache an die Beschwerdekammer zurück zu verweisen;

die Kosten des Verfahrens der Beklagten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "NORWEGIAN GETAWAY" für Dienstleistungen der Klasse 39 - Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 281 939

Entscheidung des Prüfers: Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c i.V.m. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung Nr. 207/2009

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