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Klage, eingereicht am 19. November 2012 - Front Polisario/Rat

(Rechtssache T-512/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Front populaire pour la libération de la saguia-el-hamra et du rio de oro (Volksfront zur Befreiung von Saguia el Hamra und Río de Oro, Front Polisario) (Laâyoune) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C.-E. Hafiz)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den angefochtenen Rechtsakt und infolgedessen alle Durchführungsmaßnahmen für nichtig zu erklären.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger macht zur Stützung seiner Klage gegen den Beschluss 2012/497/EU des Rates vom 8. März 2012 zum Abschluss des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko mit Maßnahmen zur gegenseitigen Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen, landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen, Fisch und Fischereierzeugnissen, zur Ersetzung der Protokolle Nrn. 1, 2 und 3 und ihrer Anhänge sowie zur Änderung des Europa-Mittelmeer-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und dem Königreich Marokko andererseits (ABl. L 241, S. 2) sowie gegen die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 812/2012 der Kommission vom 12. September 2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 747/2001 des Rates hinsichtlich der Zollkontingente der Europäischen Union für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse mit Ursprung in Marokko (ABl. L 247, S. 7) fünf Klagegründe geltend.

Der Kläger ist der Ansicht, er sei als Vertreter des sahraouischen Volkes von diesen Rechtsakten unmittelbar und individuell betroffen.

Erster Klagegrund: Verstoß gegen die Begründungspflicht, wobei eine Begründung in Anbetracht des rechtlichen Umfelds besonders nötig gewesen wäre, und Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, da der Front Polisario nicht angehört worden sei.

Zweiter Klagegrund: Verstoß gegen die in Art. 67 AEUV geschützten Grundrechte, Art. 6 EUV und die von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätze, indem das Selbstbestimmungsrecht des sahraouischen Volkes verletzt und die Annektierungspolitik des Königreichs Marokko, das eine Besatzungsmacht sei, unterstützt werde; außerdem Verstoß gegen den Grundsatz der Kohärenz gemäß Art. 7 AEUV durch Nichtbeachtung des Souveränitätsprinzips sowie Verletzung der Werte, auf die sich die Europäische Union gründe, und der Grundsätze, die ihr auswärtiges Handeln leiteten, im Widerspruch zu den Art. 2 EUV, 3 Abs. 5 EUV, 21 EUV und 205 AEUV.

Dritter Klagegrund: Verstoß gegen von der Europäischen Union geschlossene völkerrechtliche Verträge und insbesondere das zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko geschlossene Assoziationsabkommen sowie das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen.

Vierter Klagegrund: Verstoß gegen mehrere Normen des Völkerrechts, u. a. das Selbstbestimmungsrecht, die relative Wirkung von Verträgen und wesentliche Vorschriften des humanitären Völkerrechts.

Fünfter Klagegrund: Rechtswidrigkeit der angefochtenen Rechtsakte, da das rechtswidrige Verhalten der Europäischen Union nach dem Völkerrecht die Rechtswidrigkeit dieser Rechtsakte zur Folge habe.

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