Vorabentscheidungsersuchen der Cour du travail de Mons (Belgien), eingereicht am 21. Juni 2021 – Ville de Mons, Zone de secours Hainaut – Centre/RM
(Rechtssache C-377/21)
Verfahrenssprache: Französisch
Vorlegendes Gericht
Cour du travail de Mons
Parteien des Ausgangsverfahrens
Berufungsklägerinnen, ursprüngliche Beklagte: Ville de Mons, Zone de secours Hainaut – Centre
Beklagter, ursprünglicher Kläger: RM
Vorlagefrage
Ist Paragraf 4 der Rahmenvereinbarung, die durch die Richtlinie 97/81/EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinigung über Teilzeitarbeit1 durchgeführt wird, dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach bei der Berechnung der Dienstbezüge vollzeitbeschäftigter Berufsfeuerwehrleute für das vergütungsbezogene Dienstalter die in der Eigenschaft als freiwillige Feuerwehrleute in Teilzeit geleisteten Dienste nach dem „Pro-rata-temporis“-Grundsatz entsprechend dem Arbeitsumfang angerechnet werden, d. h. entsprechend der Dauer der tatsächlich erbrachten Leistungen und nicht entsprechend dem Zeitraum, in dem diese Leistungen erbracht wurden?
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1 ABl. 1998, L 14, S. 9.