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Klage, eingereicht am 24. Juli 2009 - Omnicare/HABM - Astellas Pharma (vormals Yamanouchi Pharma) (OMNICARE CLINICAL RESEARCH)

(Rechtssache T-289/09)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Omnicare, Inc. (Covington, USA) (Prozessbevollmächtigter: M. Edenborough, Barrister)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des HABM: Astellas Pharma GmbH (vormals Yamanouchi Pharma GmbH)(Heidelberg, Deutschland)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 14. Mai 2009 in der Sache R 401/2008-4 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Verfahren vor dem Gericht aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Wortmarke "OMNICARE CLINICAL RESEARCH" für Dienstleistungen der Klasse 42.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Deutsche eingetragene Marke "OMNICARE" für Dienstleistungen der Klassen 35, 41 und 42.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Zurückweisung des Widerspruchs.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und Zurückweisung der angemeldeten Gemeinschaftsmarke.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, da die Beschwerdekammer zu Unrecht entschieden habe, dass (a) die betroffenen Marken ähnlich seien, (b) die Widerspruchsmarke ernsthaft benutzt worden sei, (c) die Dienstleistungen, für die eine ernsthafte Benutzung dargelegt worden sei, ähnlich seien und infolgedessen (d) Verwechslungsgefahr zwischen den Marken bestehe.

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