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Urteil des Gerichts vom 24. März 2021 – Picard/Kommission

(Rechtssache T-769/16)1

(Öffentlicher Dienst – Vertragsbedienstete – Reform des Statuts von 2014 – Übergangsmaßnahmen betreffend bestimmte Modalitäten der Berechnung der Ruhegehaltsansprüche – Wechsel des Systems nach der Unterzeichnung eines neuen Vertrags als Vertragsbediensteter – Begriff „angestellt sein“)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Maxime Picard (Hettange-Grande, Frankreich) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte M.-A. Lucas und M. Bertha)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Mongin und G. Gattinara)

Gegenstand

Klage nach Art. 270 AEUV auf Aufhebung zum einen der Antwort des Sachbearbeiters der Sektion „Ruhegehälter“ des Amts für die Feststellung und Abwicklung individueller Ansprüche (PMO) der Kommission vom 4. Januar 2016 und zum anderen, soweit erforderlich, der Entscheidung des Direktors der Direktion E der Generaldirektion „Humanressourcen“ der Kommission vom 25. Juli 2016, die Beschwerde des Klägers vom 1. April 2016 gegen die sich aus der Mitteilung vom 4. Januar 2016 ergebende Entscheidung bzw. Nichtentscheidung zurückzuweisen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Maxime Picard trägt die Kosten.

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1     ABl. C 14 vom 16.1.2017.