Urteil des Gerichts vom 12. November 2013 – Deutsche Post/Kommission
(Rechtssache T-570/08 RENV)1
(Staatliche Beihilfen – Postdienst – Entscheidung, mit der eine Auskunftserteilung angeordnet wird – Angemessenheit der Frist – Begründungspflicht – Relevanz der verlangten Auskünfte)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: Deutsche Post AG (Bonn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Sedemund, T. Lübbig und M. Klasse)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Martenczuk und T. Maxian Rusche)
Gegenstand
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2008 über eine Anordnung zur Auskunftserteilung in dem Verfahren betreffend die staatliche Beihilfe an die Deutsche Post AG (C 36/07 [ex NN 25/07])
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Deutsche Post AG trägt die Kosten.
________________________1 ABl. C 55 vom 7.3.2009.