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Beschluss des Gerichts vom 14. Juli 2010 - Deutsche Post/Kommission

(Rechtssache T-570/08)1

(Nichtigkeitsklage - Staatliche Beihilfen - Anordnung zur Auskunftserteilung - Unanfechtbare Handlung - Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Klägerin: Deutsche Post AG (Bonn, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. Sedemund und T. Lübbig)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: B. Martenczuk)

Gegenstand

Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung, die in dem Schreiben der Kommission vom 30. Oktober 2008 enthalten sein soll, mit dem im Verfahren über die Staatliche Beihilfe an die Deutsche Post AG (C 36/2007 [ex NN 25/2007]) die Erteilung von Auskünften angeordnet wurde

Tenor

Die Klage wird als unzulässig abgewiesen.

Die Deutsche Post AG trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 55 vom 7.3.2009.