Language of document :

Klage, eingereicht am 27. September 2022 – Société du Tour de France/EUIPO – FitX (TOUR DE X)

(Rechtssache T-604/22)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Société du Tour de France (Boulogne-Billancourt, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwälte T. de Haan und S. Vandezande)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: FitX Beteiligungs GmbH (Essen, Deutschland)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelderin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Streitige Marke: Anmeldung der Unionsbildmarke TOUR DE X – Anmeldung Nr. 16 701 039.

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren.

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 11. Juli 2022 in der Sache R 1136/2019-2.

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben;

dem EUIPO und der Streithelferin die Kosten einschließlich der ihr im Verfahren vor der Zweiten Beschwerdekammer entstandenen Kosten aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 94 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates.

____________