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Vorabentscheidungsersuchen des Sąd Okręgowy w Warszawie (Polen), eingereicht am 5. Juni 2023 – KCB, MB/BNP Paribas Bank Polska S.A.

(Rechtssache C-348/23, BNP Paribas Bank Polska)

Verfahrenssprache: Polnisch

Vorlegendes Gericht

Sąd Okręgowy w Warszawie

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: KCB, MB

Beklagte: BNP Paribas Bank Polska S.A.

Vorlagefrage

Sind Art. 6 Abs. 1 und Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen1 sowie der Effektivitäts- und der Äquivalenzgrundsatz dahin auszulegen, dass sie einer gerichtlichen Auslegung nationaler Vorschriften entgegenstehen, wonach:

1.    der Verbraucher Ansprüche, die sich aus dem Vorhandensein missbräuchlicher Klauseln im Vertrag ergeben, gegenüber dem Gewerbetreibenden nicht wirksam geltend machen kann, solange er keine Erklärung des Inhalts abgibt, dass er mit der Beibehaltung der missbräuchlichen Vertragsklauseln nicht einverstanden ist, dass er mit dem Ausschluss ihrer Anwendung einverstanden ist und dass er die sich daraus ergebenden Folgen versteht und akzeptiert, einschließlich der möglichen Nichtigkeit des gesamten Vertrags,

2.    der Verbraucher vom Gewerbetreibenden die Erstattung nicht geschuldeter Leistungen, die aufgrund missbräuchlicher Vertragsklauseln erbracht wurden, nicht wirksam verlangen kann, solange er die oben stehende Erklärung nicht abgibt,

3.    der Anspruch des Verbrauchers auf Erstattung nicht geschuldeter Leistungen, die aufgrund missbräuchlicher Vertragsklauseln erbracht wurden, nicht fällig wird, solange er die oben stehende Erklärung nicht abgibt,

4.    der Gewerbetreibende gegenüber dem Verbraucher nicht verpflichtet ist, gesetzliche Verzugszinsen zu zahlen, solange er keine Kenntnis von der oben stehenden Erklärung des Verbrauchers hat?

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1     ABl. 1993, L 95, S. 29.