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Klage, eingereicht am 13. Dezember 2019 – WM/Kommission

(Rechtssache T-411/18)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: WM (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B. Entringer)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Prüfungsausschusses vom 27. September 2017 im offenen Auswahlverfahren EPSO/AD/338/17, ihn nicht in die Reserveliste aufzunehmen, aufzuheben;

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 19. April 2018, mit der die Beschwerde Nr. R/75/17 zurückgewiesen wurde, aufzuheben;

ihm einen Betrag von nicht weniger als 25 000 Euro als Schadensersatz zuzuerkennen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung der Klage macht der Kläger einen einzigen Klagegrund geltend, mit dem er vorträgt, die Kommission habe gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf verstoßen.

–    Der Kläger verweist zur Stützung seines Klagegrundes auf Art. 5 der Richtlinie 2000/781 und Art. 1d des Statuts der Beamten der Europäischen Union und macht geltend, die Beklagte habe es versäumt, die erforderliche individuelle Beurteilung seiner Bedürfnisse vorzunehmen.

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1 Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf (ABl. 2000, L 303, S. 16).