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Klage, eingereicht am 20. August 2010 - CTG Luxembourg PSF/Gerichtshof

(Rechtssache T-340/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Computer Task Group Luxembourg PSF SA (CTG Luxembourg PSF) (Bertange, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Thewes)

Beklagter: Gerichtshof der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Verbindung der vorliegenden Rechtssache mit der bei der Achten Kammer des Gerichts anhängigen Rechtssache T-170/10 anzuordnen,

die Entscheidung des Gerichtshofs vom 29. Juni 2010, den Auftrag "AO 008/2009: Unterstützung der Anwender von IT- und Telefonsystemen durch 1st-Level- und 2nd-Level-Support, Callcenter, Betreuung der Hardware-Endanwender" einem anderen Bieter zu erteilen, für nichtig zu erklären,

die außervertragliche Haftung der Europäischen Union festzustellen und den Gerichtshof zu verurteilen, der Klägerin den gesamten aufgrund der angefochtenen Entscheidung entstandenen Schaden zu ersetzen sowie für die Bemessung des Schadens einen Sachverständigen zu bestimmen,

dem Gerichtshof die gesamten Kosten und Auslagen aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klagegründe und wesentlichen Argumente der Klägerin entsprechen denen, die in der Rechtssache T-170/10 CTG Luxembourg PSF/Gerichtshof1 in Bezug auf dasselbe Ausschreibungsverfahren geltend gemacht werden.

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1 - ABl. 2010, C 161, S. 48.