Language of document :

Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 5. Dezember 2012 - Grazyte/Kommission

(Rechtssache F-76/11)

(Öffentlicher Dienst - Dienstbezüge - Auslandszulage - In Art. 4 Abs. 1 Buchst. b des Anhangs VII des Statuts vorgesehene Voraussetzung - Zehnjähriger Referenzzeitraum - Beginn - Ablauf - Nichtberücksichtigung der für eine internationale Organisation zurückgelegten Dienstzeiten - Entsprechende Anwendung von Art. 4 Abs. 1 Buchst. a des Anhangs VII des Statuts)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Klägerin: Diana Grazyte (Utena, Litauen) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt R. Guarino)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: D. Martin im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro, sodann V. Joris im Beistand von Rechtsanwalt A. Dal Ferro)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Ablehnung des Antrags der Klägerin auf Gewährung der Auslandszulage

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Frau Grazyte trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.

____________

1 - ABl. C 319 vom 29.10.2011, S. 29.