Urteil des Gerichts vom 14. April 2011 - Niederlande/Kommission
(EFRE - Einheitliches Programmplanungsdokument für die Region Groningen-Drenthe - Entscheidung, mit der die finanzielle Beteiligung gekürzt und die teilweise Rückzahlung der gezahlten Beträge angeordnet wird - Begründungspflicht - Art. 23 Abs. 1 und Art. 24 Abs. 1 und 2 der Verordnung [EWG] Nr. 4253/88)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Königreich der Niederlande (Prozessbevollmächtigte: C. Wissels und M. Noort)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: W. Roels und A. Steyblitė)
Gegenstand
Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung C (2008) 8355 der Kommission vom 11. Dezember 2008 über die Kürzung der finanziellen Beteiligung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), die gemäß dem einheitlichen Programmplanungsdokument Nr. 97.07.13.003 im Zusammenhang mit Ziel 2 in Bezug auf die Region Groningen-Drenthe entsprechend der Entscheidung 97/711/EG der Kommission vom 26. Mai 1997 bewilligt worden war
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Das Königreich der Niederlande trägt die Kosten.
____________1 - ABl. C 90 vom 18.4.2009.