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Beschluss des Gerichts vom 16. Dezember 2010 - Meister/HABM

(Rechtssache T-48/10 P)1

(Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - Beförderung - Beförderungsverfahren 2008 - Entscheidung über die Vergabe von Punkten im Beförderungsverfahren - Angabe der in früheren Beförderungsverfahren angesammelten Punkte - Verfälschung von Tatsachen - Kostentragung - Teilweise offensichtlich unzulässiges und teilweise offensichtlich unbegründetes Rechtsmittel)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer: Herbert Meister (Muchamiel, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H.-J. Zimmermann)

Anderer Verfahrensbeteiligter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (Prozessbevollmächtigte: I. de Medrano Caballero und G. Faedo im Beistand der Rechtsanwälte D. Waelbroeck und E. Winter)

Gegenstand

Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union (Erste Kammer) vom 30. November 2009, Meister/HABM (F-17/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht), wegen Aufhebung dieses Beschlusses

Tenor

Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Herr Herbert Meister trägt seine eigenen Kosten sowie die dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) (HABM) im Rahmen des vorliegenden Verfahrens entstandenen Kosten.

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1 - ABl. C 100 vom 17.4.2010.