Language of document : ECLI:EU:T:2018:46





Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 31. Januar 2018 –
Weber-Stephen Products/EUIPO (iGrill)

(Rechtssache T35/17)

„Unionsmarke – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Union – Wortmarke iGrill – Absolutes Eintragungshindernis – Beschreibender Charakter – Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung [EU] 2017/1001)“

1.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Ziel – Freihaltebedürfnis

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 14)

2.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Begriff

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 15-17, 32)

3.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Beurteilung, ob ein Zeichen beschreibend ist – Kriterien

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 18)

4.      Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Absolute Eintragungshindernisse – Marken, die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die zur Bezeichnung der Merkmale einer Ware oder einer Dienstleistung dienen können – Wortmarke iGrill

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 7 Abs. 1 Buchst. c)

(vgl. Rn. 20-23, 33, 34, 37, 38)

5.      Unionsmarke – Entscheidungen des Amtes – Grundsatz der Gleichbehandlung – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Vorherige Entscheidungspraxis des Amtes – Gebot rechtmäßigen Handelns – Erforderlichkeit einer strengen und umfassenden Prüfung in jedem Einzelfall

(Verordnung Nr. 207/2009 des Rates)

(vgl. Rn. 36)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des EUIPO vom 4. November 2016 (Sache R 538/2016‑2) betreffend die Internationale Registrierung der Wortmarke iGrill, in der die Europäische Union benannt ist

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Weber-Stephen Products LLC trägt die Kosten.