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Urteil des Gerichts vom 25. September 2018 – Amicus Therapeutics UK und Amicus Therapeutics/EMA

(Rechtssache T-33/17)1

(Zugang zu Dokumenten – Verordnung [EG] Nr. 1049/2001 – Dokumente, die sich im Besitz der EMA befinden und Informationen enthalten, die die Klägerinnen im Rahmen des Antrags auf Genehmigung des Inverkehrbringens des Arzneimittels Galafold vorgelegt haben – Entscheidung, einem Dritten Zugang zu einem Dokument zu gewähren – Ausnahme zum Schutz der geschäftlichen Interessen – Keine allgemeine Vermutung der Vertraulichkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerinnen: Amicus Therapeutics UK Ltd (Gerrards Cross, Vereinigtes Königreich) und Amicus Therapeutics, Inc. (Cranbury, New Jersey, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigte: L. Tsang, J. Mulryne, Solicitors, und F. Campbell, Barrister)

Beklagte: Europäische Arzneimittel-Agentur (Prozessbevollmächtigte: N. Rampal Olmedo, S. Marino, A. Spina, A. Rusanov und T. Jabłoński)

Gegenstand

Klage nach Art. 263 AEUV auf Nichtigerklärung der Entscheidung ASK-22072 der EMA vom 14. Dezember 2016, einem Dritten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2001 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (ABl. 2001, L 145, S. 43) Zugang zu einem Dokument zu gewähren, das Informationen enthält, die im Rahmen eines Antrags auf Genehmigung des Inverkehrbringens des Arzneimittels Galafold vorgelegt wurden

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Amicus Therapeutics UK Ltd und die Amicus Therapeutics, Inc tragen die Kosten.

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1     ABl. C 104 vom 3.4.2017.