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Klage, eingereicht am 17. Januar 2012 - 3M Pumps/HABM - 3M (3M Pumps)

(Rechtssache T-25/12)

Sprache der Klageschrift: Italienisch

Parteien

Klägerin: 3M Pumps Srl (Taglio di Po, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Misuraca)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: 3M Company (St. Paul, Vereinigte Staaten)

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 27. Oktober 2011 in der Sache R 2406/2010-1 aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelderin der Gemeinschaftsmarke: Klägerin.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke, die das Wortelement "3M Pumps" enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 16 und 38.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: 3M Company.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Bildmarke, die das Wortelement "3M" enthält, für Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 16 und 38.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. a und b und Abs. 5 der Verordnung Nr. 207/2009.

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