Language of document :

Klage, eingereicht am 20. Januar 2021 – Beveland/EUIPO – Super B (BUCANERO)

(Rechtssache T-29/21)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Parteien

Klägerin: Beveland SA (Sant Joan les Fonts, Spanien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt J. Carbonell Callicó)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Super B SL (Talavera de la Reina, Spanien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Wortmarke BUCANERO – Unionsmarke Nr. 390 641

Verfahren vor dem EUIPO: Verfallsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 5. November 2020 in der Sache R 1046/2020-5

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung aufzuheben und die Unionswortmarke Nr. 390 641 BUCANERO für alle Waren in den Klassen 32 und 33 ausdrücklich für verfallen zu erklären;

dem EUIPO und der Inhaberin der angefochtenen Marke, der SUPER B SL, sämtliche Kosten des Verfahrens vor dem Gericht einschließlich der Kosten des Verfallsverfahrens vor dem EUIPO aufzuerlegen.

Angeführter Klagegrund

Verstoß gegen die Art. 18 und 58 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

____________