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Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 9. Juni 2010 - COLT Télécommunications France/Kommission

(Rechtssache T-79/10 R)

(Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen - Betrieb eines elektronischen Hochleistungskommunikationsnetzes - Ausgleich für Kosten der Gemeinwohldienstleistung - Entscheidung, mit der festgestellt wird, dass die angemeldete Maßnahme keine Beihilfe darstellt - Antrag auf Aussetzung des Vollzugs - Fehlende Dringlichkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Antragstellerin: COLT Télécommunications France SAS (Paris, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Debroux)

Antragsgegnerin: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Stromsky und C. Urraca Caviedes)

Gegenstand

Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung C (2009) 7426 final der Kommission vom 30. September 2009 betreffend das Vorhaben zur Gewährung eines Ausgleichs für Kosten der Gemeinwohldienstleistung von 59 Mio. Euro für die Einrichtung und den Betrieb eines elektronischen Hochleistungskommunikationsnetzes im Departement Hauts-de-Seine (Frankreich)

Tenor

Der Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz wird zurückgewiesen.

Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.

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