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Urteil des Gerichts vom 17. Oktober 2012 - Spanien/Kommission

(Rechtssache T-491/09)

(EAGFL - Abteilung Garantie - Von der Finanzierung ausgeschlossene Ausgaben - Schaf- und Ziegenfleischprämien - Vor-Ort-Kontrollen)

Verfahrenssprache: Spanisch

Parteien

Kläger: Königreich Spanien (Prozessbevollmächtigte: zunächst M. Muñoz Pérez, dann S. Martínez-Lage Sobredo und schließlich A. Rubio González, abogados del Estado)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigter: F. Jimeno Fernández)

Gegenstand

Klage auf teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/721/EG der Kommission vom 24. September 2009 über den Ausschluss bestimmter von den Mitgliedstaaten zulasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) getätigter Ausgaben von der gemeinschaftlichen Finanzierung (ABl. L 257, S. 28)

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Das Königreich Spanien trägt die Kosten.

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1 - ABl. C 37 vom 13.2.2010.