Klage, eingereicht am 7. Dezember 2009 - ReValue Immobilienberatung/HABM (ReValue)
(Rechtssache T-487/09)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Klägerin: ReValue Immobilienberatung GmbH (Berlin, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Fischoeder und M. Schork)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Anträge der Klägerin
Die Entscheidung der Vierten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt vom 7. Oktober 2009 in der Beschwerdesache R 531/2009-4 aufzuheben;
dem Beklagten die Kosten der Klägerin und des Verfahrens aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Betroffene Gemeinschaftsmarke: die Bildmarke "ReValue" für Dienstleistungen der Klassen 35, 36, 42 und 45 (Anmeldung Nr. 6 784 292)
Entscheidung des Prüfers: teilweise Zurückweisung der Anmeldung
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde
Klagegründe: Verletzung von Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009
1, da das angemeldete Zeichen für die angemeldeten Dienstleistungen nicht beschreibend sei und es ihm nicht an Unterscheidungskraft fehle. Ferner liege ein Verstoß gegen Art. 75 der Verordnung Nr. 207/2009 vor, da die angefochtene Entscheidung an wesentlichen Stellen nicht oder nicht ordnungsgemäß begründet sei.
____________1 - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. 2009, L 78, S. 1).