Language of document : ECLI:EU:T:2014:755





Beschluss des Gerichts (Dritte Kammer) vom 3. September 2014 –
Diadikasia Symvouloi Epicheiriseon/Kommission

(Rechtssache T‑261/12)

„Schadensersatzklage – Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Ausschreibungsverfahren – Stärkung der institutionellen Leistungsfähigkeit der Kommission für Wettbewerbsschutz in Serbien – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“

1.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 340 Abs. 2 AEUV) (vgl. Rn. 27-29)

2.                     Gerichtliches Verfahren – Vorlegung von Beweisen – Frist – Verspätete Benennung von Beweismitteln – Voraussetzungen (Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 und 48 § 1) (vgl. Rn. 40)

Gegenstand

Klage auf Ersatz des Schadens, den die Klägerin durch die Entscheidung der Delegation der Europäischen Union in der Republik Serbien erlitten haben soll, die Entscheidung über die Vergabe des Auftrags im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens EuropeAid/131427/C/SER/RS betreffend die Stärkung der institutionellen Leistungsfähigkeit der Kommission für Wettbewerbsschutz in Serbien (ABl. 2011/S 147-243259) an die Klägerin aufzuheben

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Diadikasia Symvouloi Epicheiriseon AE trägt die Kosten.