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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Tony Robinson gegen das Europäische Parlament, eingereicht am 21. Dezember 2001

    (Rechtssache T-328/01)

    Verfahrenssprache: Französisch

Tony Robinson, wohnhaft in Brüssel, hat am 21. Dezember 2001 eine Klage gegen das Europäische Parlament beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Eric Boigelot, Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die in der Sitzung des Vorstands der SPE-Fraktion vom 6. und 7. März 2001 in Brüssel getroffene Entscheidung aufzuheben, mit der der Vorstand auf Vorschlag des Generalsekretärs beschlossen hat, zwei andere Personen als den Kläger mit Wirkung vom 1. März 2001 nach Besoldungsgruppe A 3 zu befördern;

(dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 10 000 Euro zuzusprechen;

(dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung seiner Klage beruft sich der Kläger auf eine Verletzung von Artikel 45 des Statuts und eine Verletzung der internen Bestimmungen des Sekretariats der SPE-Fraktion sowie auf die Nichtbeachtung allgemeiner Rechtsgrundsätze wie des Grundsatzes der ordnungsgemäßen Verwaltung, des Schutzes des berechtigten Vertrauens, der Rechtssicherheit und der Gleichbehandlung. Außerdem beruft er sich auf einen offensichtlichen Beurteilungsfehler, einen Ermessensmissbrauch und eine Überschreitung von Befugnissen. Die Prüfung seiner Verdienste hätte zwingend zu seiner Beförderung und nicht zur Beförderung der durch die streitige Entscheidung beförderten Personen führen müssen.

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