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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Eric Voigt gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 30. Juni 2005

(Rechtssache T-258/05)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Eric Voigt, wohnhaft in Orange (Frankreich), hat am 30. Juni 2005 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Bernard Autric.

Der Kläger beantragt,

die Annahme seines Antrags vom 11. Juli 2002 auf Anerkennung einer Berufskrankheit durch die Kommission;

die Zahlung von Zinsen ab 28. Mai 2004 durch die Kommission;

die Beantwortung seiner am 20. Januar 2004 an das Untersuchungs- und Disziplinaramt gerichteten Fragen durch die Kommission;

die Angabe des Grundes für die 2003 erfolgte Rücknahme der Entscheidung über die Eröffnung des Disziplinarverfahrens gegen einen Beamten (Herrn C.) durch die Kommission;

die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von einer Million Euro (1 000 000 Euro);

die Verurteilung der Beklagten in die Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger wünscht die Anerkennung seiner psycho-affektiven Störungen als Berufskrankheit im Sinne von Artikel 73 des Statuts. Er macht einen Verstoß gegen Artikel 26 des Statuts sowie eine Verletzung der Verteidigungsrechte und der Grundsätze des Vertrauensschutzes, der Transparenz und der Rechtssicherheit geltend. Außerdem beruft er sich auf einen Verfahrensfehler.

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