Klage, eingereicht am 25. Juli 2014 – Messi Cuccittini/HABM – J.M. E.V. e hijos (MESSI)
(Rechtssache T-554/14)
Sprache der Klageschrift: Spanisch
Verfahrensbeteiligte
Kläger: Lionel Andrés Messi Cuccittini (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. L. Rivas Zurdo und M. Toro Gordillo)
Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: J.M.-E.V. e hijos, SRL (Granollers, Spanien)
Anträge
Der Kläger beantragt,
die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. April 2014 in der Sache R 1553/2013-1 aufzuheben, soweit damit die Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, dem Widerspruch B 1 938 458 stattzugeben und die Gemeinschaftsmarke Nr. 10 181 154 „MESSI“ (Bildmarke) teilweise zurückzuweisen, bestätigt wird;
die Kosten der Gegenseite aufzuerlegen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.
Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „MESSI“ für Waren der Klassen 3, 9, 14, 16, 25 und 28 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 181 154.
Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.
Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarken „MASSI“ für Waren der Klassen 9, 25 und 28.
Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.
Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.
Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.