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Klage, eingereicht am 25. Juli 2014 – Messi Cuccittini/HABM – J.M. E.V. e hijos (MESSI)

(Rechtssache T-554/14)

Sprache der Klageschrift: Spanisch

Verfahrensbeteiligte

Kläger: Lionel Andrés Messi Cuccittini (Barcelona, Spanien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J. L. Rivas Zurdo und M. Toro Gordillo)

Beklagter: Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: J.M.-E.V. e hijos, SRL (Granollers, Spanien)

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) vom 23. April 2014 in der Sache R 1553/2013-1 aufzuheben, soweit damit die Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen und die Entscheidung der Widerspruchsabteilung, dem Widerspruch B 1 938 458 stattzugeben und die Gemeinschaftsmarke Nr. 10 181 154 „MESSI“ (Bildmarke) teilweise zurückzuweisen, bestätigt wird;

die Kosten der Gegenseite aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke: Kläger.

Betroffene Gemeinschaftsmarke: Bildmarke mit dem Wortbestandteil „MESSI“ für Waren der Klassen 3, 9, 14, 16, 25 und 28 – Gemeinschaftsmarkenanmeldung Nr. 10 181 154.

Inhaberin des im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenen Marken- oder Zeichenrechts: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer.

Im Widerspruchsverfahren entgegengehaltenes Marken- oder Zeichenrecht: Gemeinschaftswortmarken „MASSI“ für Waren der Klassen 9, 25 und 28.

Entscheidung der Widerspruchsabteilung: Dem Widerspruch wurde stattgegeben.

Entscheidung der Beschwerdekammer: Zurückweisung der Beschwerde.

Klagegründe: Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009.