Amtsblattmitteilung
Urteil des Gerichts erster Instanz vom 5. Oktober 2005 - Land Oberösterreich und Österreich / Kommission
(verbundene Rechtssachen T-366/03 und T-235/04)1 (Angleichung der Rechtsvorschriften - Von einer Harmonisierungsmaßnahme abweichende einzelstaatliche Bestimmungen - Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen in Oberösterreich - Anwendungsvoraussetzungen von Artikel 95 Absatz 5 EG)
Verfahrenssprache: Deutsch
Parteien
Kläger(in/nen): Land Oberösterreich (Prozessbevollmächtigte[r]: Rechtsanwalt F. Mittendorfer und Republik Österreich (Prozessbevollmächtigte[r]: M. Hauer und H. Dossi)
Beklagte(r): Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte[r]: M. Patakia und U. Wölker)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/653/EG der Kommission vom 2. September 2003 über die einzelstaatlichen Bestimmungen zum Verbot des Einsatzes gentechnisch veränderter Organismen im Land Oberösterreich, die von der Republik Österreich gemäß Artikel 95 Absatz 5 EG-Vertrag mitgeteilt wurden (ABl. L 230, S. 34)
Tenor des Urteils
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens.
____________1 - 2 - ABl. C 35 vom 7.2.2004.