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Klage, eingereicht am 16. März 2024 – End the Cage Age/Kommission

(Rechtssache T-151/24)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Citizens’ Committee of the European citizens’ initiative “End the Cage Age“ (vertreten durch Rechtsanwalt T. Hieber)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass die Europäische Kommission gegen die Verträge verstoßen hat, indem sie in Reaktion auf die Europäische Bürgerinitiative „End the Cage Age“ keine einen neuen Zeitplan für die Annahme eines Legislativvorschlags enthaltende Mitteilung zur Änderung ihrer Mitteilung über die Europäische Bürgerinitiative „End the Cage Age“, C(2021)4747 final, vom 30. Juni 2021 angenommen hat,

die sich aus dem Schreiben der Kommissarin Kyriakides vom 5. Februar 2024 ergebende Ablehnung der Kommission in Bezug auf den Antrag des Klägers auf Akteneinsicht in der Sache „End the Cage Age“ für nichtig zu erklären,

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf zwei Gründe:

Erster Klagegrund: Die Kommission habe durch ihre Untätigkeit gegen die Verpflichtung zur Festlegung eines Zeitplans gemäß Art. 15 Abs. 2 der Verordnung 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 20191 und Art. 41 der Charta der Grundrechte verstoßen.

Zweiter Klagegrund: Die Weigerung der Kommission, dem Kläger Akteneinsicht in der Sache „End the Cage“ zu gewähren, stelle einen Verstoß gegen Art. 41 Abs. 2 Buchst. b der Charta der Grundrechte dar.

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1 Verordnung (EU) 2019/788 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Europäische Bürgerinitiative (ABl. 2019, L 130, S. 55).