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Klage, eingereicht am 20. März 2024 – Meica/EUIPO – Lénárd (CHIPSY KINGS)

(Rechtssache T-157/24)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: Meica Ammerländische Fleischwarenfabrik Fritz Meinen GmbH & Co. KG (Edewecht, Deutschland) (vertreten durch Rechtsanwalt S. Russlies)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum

Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer: András Lénárd (Sîncrăieni, Rumänien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Anmelder der streitigen Marke: Anderer Beteiligter im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke CHIPSY KINGS – Anmeldung Nr. 18 416 564

Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 22. Januar 2024 in der Sache R 376/2023-5

Anträge

Die Klägerin beantragt, die angefochtene Entscheidung aufzuheben, soweit mit ihr die Beschwerde gegen die Entscheidung der Widerspruchsabteilung vom 1. Februar 2023 über die Anmeldung der Unionsmarke „CHIPSY KING“ für folgende Waren und Dienstleistungen zurückgewiesen wurde:

„Pommes Frites; Kartoffelpuffer; Chips auf Gemüsebasis; Streichholzkartoffeln; Fruchtchips; Maniokchips; Sojachips; Violette Süßkartoffelchips; Grünkohlchips; Kartoffelsnacks; Gemüsefritten; Kartoffelflocken; Kartoffelchips als Snack angeboten; Kartoffelchips; Snacks auf der Basis von Kartoffeln; Rösti; Gitterchips; Fettarme Kartoffelchips; Yuccachips“ in Klasse 29;

„Weizenchips; Chips auf Getreidebasis; Knäckebrotsnacks; Stranggepresste Weizensnacks; Maischips mit Gemüsegeschmack; Tortillachips; Reischips; Imbissgerichte auf Maisbasis; Aus Kartoffelmehl zubereitete Snacks; Wan Tan-Chips; Chips aus Mehl; Puffkäsebällchen [Maissnacks]; Chips aus Getreide; Mais-Chips mit Seetangaroma; Taco Chips; Maischips“ in Klasse 30;

„Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Lebensmittel; Einzelhandelsdienstleistungen über weltweite Computernetze in Bezug auf Lebensmittel; Versandhandelsdienstleistungen in Bezug auf Lebensmittel; Einzelhandelsdienstleistungen in Bezug auf Nahrungsmittel; Präsentation von Waren in Kommunikations-Medien für den Einzelhandel; Katalogversandhandelsdienstleistungen in Bezug auf Lebensmittel“ in Klasse 35.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 95 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates

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