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Klage, eingereicht am 12. März 2024 – CV/Kommission

(Rechtssache T-146/24)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: CV (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Moyse)

Beklagte: Europäische Kommission

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 15. Dezember 2023 und, soweit erforderlich, die Entscheidung vom 9. August 2023 aufzuheben, mit denen die Kommission es abgelehnt hat, [dem Kläger] eine Haushaltszulage zu gewähren;

daher [dem Kläger] das Recht auf eine Haushaltszulage gemäß Artikel 1 des Anhangs VII des Statuts zuzuerkennen;

in jedem Fall der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende zwei Gründe gestützt:

Verletzung von Artikel 2 Absatz 4 des Anhangs VII des Beamtenstatuts1 .

Verletzung von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe d) des Anhangs VII des Beamtenstatuts in Zusammenhang mit einer Verletzung der Artikel 20 und 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union1 .

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1 Verordnung Nr. 31 (EWG) 11 (EAG) über das Statut der Beamten und über die Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft (ABl. 1962, 45, S. 1385).

1 ABl. 2012, C 326, S. 391.