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Vorabentscheidungsersuchen des Raad van State (Belgien), eingereicht am 21. Mai 2021 – Monument Vandekerckhove NV/Stad Gent, Streithelferinnen: Denys NV, Aelterman BVBA

(Rechtssache C-316/21)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Raad van State

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: Monument Vandekerckhove NV

Beklagte: Stad Gent

Streithelferinnen: Denys NV, Aelterman BVBA

Vorlagefragen

Ist Art. 63 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2014/24/EU1 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG als solcher und in Verbindung mit der Tragweite der unionsrechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz bei der öffentlichen Auftragsvergabe dahin auszulegen, dass der öffentliche Auftraggeber, wenn er feststellt, dass ein Unternehmen, dessen Kapazitäten ein Wirtschaftsteilnehmer in Anspruch nimmt, die Eignungskriterien nicht erfüllt, verpflichtet ist, vom Wirtschaftsteilnehmer die Ersetzung dieses Unternehmens zu verlangen, oder aber dahin, dass der öffentliche Auftraggeber unter diesen Umständen über die Möglichkeit verfügt, diese Ersetzung zu verlangen, wenn der Wirtschaftsteilnehmer ausgewählt werden möchte?

Gibt es Umstände, unter denen der öffentliche Auftraggeber, auch in Abhängigkeit vom Ablauf des Vergabeverfahrens, aufgrund der Grundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz nicht (mehr) vorschreiben muss bzw. darf, dass die Ersetzung vorgenommen wird?

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1     ABl. 2014, L 94, S. 65.