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Berichtigung der Amtsblattmitteilung in der Rechtssache T-1098/23

(Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. C, C/2024/1102 vom 5.2.2024, S. 1)

Die Mitteilung im Amtsblatt in der Rechtssache T-1098/23, Khudaynatov/Rat, lautet richtig wie folgt:

Klage, eingereicht am 23. November 2023 – Khudaynatov/Rat

(Rechtssache T-1098/23)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Eduard Yurevich Khudaynatov (Moskau, Russland) (vertreten durch Rechtsanwälte T. Bontinck, D. Rovetta und M. Moretto)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

den Beschluss (GASP) 2023/1767 des Rates vom 13. September 2023 für nichtig zu erklären, soweit er den Beschluss 2014/145/GASP des Rates vom 17. März 2014 in der durch den Beschluss (GASP) 2022/883 vom 3. Juni 2022 geänderten Fassung, mit dem der Name des Klägers in den Anhang des Beschlusses 2014/145 aufgenommen wurde, bis zum 15. März 2024 für anwendbar erklärt;

die Durchführungsverordnung (EU) 2023/1765 des Rates vom 13. September 2023 für nichtig zu erklären, soweit damit der Name des Klägers auf der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) 269/2014 vom 17. März 2014 belassen wird;

hilfsweise, das in Art. 1 Abs. 1 Buchst. e und Art. 2 Abs. 1 Buchst. g des Beschlusses 2014/145/GASP und in Art. 3 Abs. 1 Buchst. g der Verordnung (EU) 2014/269 in der durch den Beschluss (GASP) 2023/1094 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, bzw. durch die Verordnung (EU) 2023/1089 des Rates vom 5. Juni 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, geänderten Fassung vorgesehene Aufnahmekriterium für rechtswidrig zu erklären, soweit es in Russland tätige führende Geschäftsleute oder Geschäftsleute, juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen betrifft, die in Bereichen der Wirtschaft tätig sind, die der Regierung der Russischen Föderation, die für die Annexion der Krim und die Destabilisierung der Ukraine verantwortlich ist, als wichtige Einnahmequelle dienen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf folgende vier Gründe gestützt:

Verstoß gegen die Begründungspflicht und das Recht auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz.

Offensichtlicher Beurteilungsfehler hinsichtlich der vom Rat angeführten Gründe, insbesondere hinsichtlich der auf den Kläger angewandten Benennungskriterien und des Wesens der erlassenen Maßnahmen.

Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Grundrechte des Klägers.

Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör.

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