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Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 2023 – Laboratorios Ern/EUIPO – Ahlberg-Dollarstore (A’PEAL)

(Rechtssache T-56/23)1

(Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionswortmarke A’PEAL – Ältere nationale Wortmarke APIRETAL – Relative Eintragungshindernisse – Keine Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EU] 2017/1001 – Kein Zusammenhang zwischen den fraglichen Marken – Keine Beeinträchtigung der Wertschätzung – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung 2017/1001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: Laboratorios Ern, SA (Barcelona, Spanien) (vertreten durch Rechtsanwalt R. Guerras Mazón)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (vertreten durch L. Lapinskaitė und D. Gája als Bevollmächtigte)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO: Ahlberg-Dollarstore AB (Kista, Schweden)

Gegenstand

Mit ihrer Klage nach Art. 263 AEUV beantragt die Klägerin die Aufhebung der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Amtes der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vom 15. November 2022 (Sache R 911/2022-1).

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Laboratorios Ern, SA und das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) tragen ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 112 vom 27.3.2023.