Language of document : ECLI:EU:T:2012:186





Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 19. April 2012 –
Evropaïki Dynamiki/Kommission

(Rechtssache T‑49/09)

„Öffentliche Dienstleistungsaufträge – Gemeinschaftliches Ausschreibungsverfahren – Erbringung von Dienstleistungen für die Wartung und Entwicklung der Informationssysteme der Generaldirektion Regionalpolitik – Ablehnung des Angebots eines Bieters – Nichtigkeitsklage – Gleichbehandlung – Begründungspflicht – Verletzung wesentlicher Formvorschriften – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Außervertragliche Haftung“

1.                     Handlungen der Organe – Begründung – Pflicht – Umfang – Entscheidung in einem Verfahren zur Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags, ein Angebot nicht zu berücksichtigen –Beurteilung im Hinblick auf die Informationen, die der Klägerin im Zeitpunkt der Klageerhebung zur Verfügung standen (Art. 253 EG; Verordnung Nr. 1605/2002 des Rates, Art. 100 Abs. 2; Verordnung Nr. 2342/2002 der Kommission, Art. 149 Abs. 2) (vgl. Randnrn. 33‑37, 45)

2.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union – Vergabe eines Auftrags aufgrund einer Ausschreibung – Ermessen der Organe –Gerichtliche Nachprüfung – Grenzen (vgl. Randnr. 56)

3.                     Verfahren – Prozessleitende Maßnahmen – Antrag auf Vorlage von Schriftstücken – Pflichten des Antragstellers (vgl. Randnr. 83)

4.                     Verfahren – Klageschrift – Formerfordernisse – Ermittlung des Streitgegenstands – Kurze Darstellung der Klagegründe (Satzung des Gerichtshofs, Art. 21 Abs. 1; Verfahrensordnung des Gerichts, Art. 44 § 1 Buchst. c) (vgl. Randnrn. 89‑90)

5.                     Öffentliche Aufträge der Europäischen Union –Ausschreibungsverfahren – Verpflichtung zur Beachtung des Grundsatzes der Gleichbehandlung der Bieter – Notwendigkeit, Gleichbehandlung sicherzustellen und dem Transparenzgrundsatz zu folgen – Umfang der Transparenzpflicht (vgl. Randnrn. 107‑110)

6.                     Außervertragliche Haftung – Voraussetzungen – Rechtswidrigkeit – Schaden – Kausalzusammenhang – Nichtvorliegen einer der Voraussetzungen – Abweisung der Schadensersatzklage in vollem Umfang (Art. 288 Abs. 2 EG) (vgl. Randnrn. 127‑128)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 21. November 2008, mit der das von der Klägerin im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens REGIO‑A4‑2008‑01 für die Pflege und Entwicklung der Informationssysteme der Generaldirektion Regionalpolitik (ABl. 2008/S 117‑155067) eingereichte Angebot abgelehnt wurde, sowie der Entscheidung, den Zuschlag einem anderen Bieter zu erteilen, und auf Schadensersatz

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Evropaïki Dynamiki – Proigmena Systimata Tilepikoinonion Pliroforikis kai Tilematikis AE trägt die Kosten.