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Beschluss des Gerichts vom 4. Juli 2012 - ICO Satellite/Kommission

(Rechtssache T-350/09)

(Nichtigkeitsklage - Klagefrist - Fristbeginn - Kein entschuldbarer Irrtum - Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Englisch

Verfahrensbeteiligte

Klägerin: ICO Satellite Ltd (Slough, Vereinigtes Königreich) (Prozessbevollmächtigte: S. Tupper, Solicitor, D. Anderson, QC, und D. Scannell, Barrister)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: G. Braun und A. Nijenhuis im Beistand der Rechtsanwälte D. Van Liedekerke und K. Platteau)

Streithelfer zur Unterstützung der Beklagten: Rat der Europäischen Union (Prozessbevollmächtigte: F. Florindo Gijón und G. Kimberley) und Solaris Mobile Ltd (Dublin, Irland) (Prozessbevollmächtigte: J. Wheeler, Solicitor, und A. Robertson, Barrister)

Gegenstand

Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2009/449/EG der Kommission vom 13. Mai 2009 über die Auswahl der Betreiber europaweiter Systeme, die Satellitenmobilfunkdienste (MSS) erbringen (ABl. L 149, S. 65)

Tenor

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Die ICO Satellite Ltd trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Kommission.

Der Rat der Europäischen Union und die Solaris Mobile Ltd tragen ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009.