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Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2024 – Hatherly/EUAA

(Rechtssache T-40/23)1

(Öffentlicher Dienst – Personal der EUAA – Einstellung – Stellenausschreibung – Auswahlverfahren für Assistentenstellen – Stellenangebot – Voraussetzung eines postsekundären Bildungsabschlusses, bescheinigt durch ein Diplom, und einer einschlägigen Berufserfahrung, die nach dem Diplom erworben wurde – Rücknahme des Stellenangebots – Beurteilungsfehler – Gleichbehandlung – Verhältnismäßigkeit – Haftung)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Xavier James Hatherly (Hamrun, Malta) (vertreten durch Rechtsanwalt A. Grima)

Beklagte: Asylagentur der Europäischen Union (vertreten durch P. Eyckmans, M. Stamatopoulou und D. Testa als Bevollmächtigte, im Beistand von Rechtsanwalt T. Bontinck und Rechtsanwältin A. Guillerme)

Gegenstand

Mit seiner Klage nach Art. 270 AEUV beantragt der Kläger zum einen die Nichtigerklärung der Entscheidung der Asylagentur der Europäischen Union (EUAA) vom 8. April 2022, das Stellenangebot zurückzuziehen, das ihm für eine Stelle als Verwaltungsassistent gemacht worden war (Auswahlverfahren EASO/2021/TA/007), sowie die Nichtigerklärung der Entscheidung vom 3. November, seine Beschwerde zurückzuweisen, und zum anderen die Entschädigung des Verdienstentgangs, den er bis dato erlitten habe

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1     ABl. C 127 vom 11.4.2023.