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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Xanthippi Liakoura gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 26. September 2003

    (Rechtssache T-330/03)

    (Verfahrenssprache: Französisch)

Xanthippi Liakoura, wohnhaft in Brüssel, hat am 26. September 2003 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Jean A. Martin.

Die Klägerin beantragt,

(die ihr am 23. Juni 2003 zugegangene Entscheidung des Rates vom 18. Juni 2003, sie im Beförderungsjahr 2002 nicht nach Besoldungsgruppe C 1 zu befördern, aufzuheben;

(den Rat zu verurteilen, einen Betrag von 30 000,00 Euro an sie zu zahlen;

(dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klägerin wendet sich gegen die Ablehnung der Anstellungsbehörde, sie im Beförderungsjahr 2002 nach Besoldungsgruppe C 1 zu befördern.

Sie stützt ihre Forderungen außer auf den Umstand, dass sie Opfer von Belästigungen am Arbeitsplatz gewesen sei, auch darauf, dass hier ein Begründungsmangel und Fehler im Beförderungsverfahren vorlägen, da die getroffene Entscheidung nicht erkennen lasse, ob tatsächlich die Anstellungsbehörde die in Artikel 45 des Statuts vorgesehene Auswahl vorgenommen habe oder ob sie sich darauf beschränkt habe, die Schlussfolgerungen des Beratenden Beförderungsausschusses zu übernehmen.

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