Amtsblattmitteilung
BESCHLUSS DES PRÄSIDENTEN DES GERICHTS ERSTER INSTANZ
vom 9. Juli 2003
in der Rechtssache T-288/02 R, Asian Institute of Technology (AIT) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften
(Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ( Keine Dringlichkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
In der Rechtssache T-288/02 R, Asian Institute of Technology (AIT) mit Sitz in Pathumthani (Thailand), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt H. Teissier du Cros, Zustellungsanschrift in Luxemburg, gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Bevollmächtigte: P.-J. Kuijper und B. Schöfer), wegen Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission vom 22. Februar 2002 über den Abschluss eines Forschungsvertrags im Rahmen des Programmes Asia-Invest mit dem Center for Energy-Environment Research and Development, hat der Präsident des Gerichts am 9. Juli 2003 einen Beschluss mit folgendem Tenor erlassen:
1.Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird zurückgewiesen.
2.Die Kostenentscheidung bleibt vorbehalten.
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