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Amtsblattmitteilung

 

Klage der Triantafyllia Dionyssopoulou gegen den Rat der Europäischen Union, eingereicht am 10. September 2002

(Rechtssache T-284/02)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Triantafyllia Dionyssopoulou, wohnhaft in Brüssel (Belgien), hat am 10. September 2002 eine Klage gegen den Rat der Europäischen Union beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Jean A. Martin.

Die Klägerin beantragt,

(die Entscheidung des Rates, sie im Beförderungsjahr 2001 nicht nach Besoldungsgruppe C 2 zu befördern, aufzuheben;

(den Rat zu verurteilen, ihr als Ersatz sämtlicher ihr entstandener Schäden 300 000 Euro zu zahlen;

(dem Rat die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Zur Begründung ihrer Klage macht die Klägerin einen offensichtlichen Beurteilungsfehler geltend, denn der Beklagte habe ihr Beförderungsdienstalter nicht einmal hilfsweise berücksichtigt. Außerdem sei Artikel 5 des Statuts nicht berücksichtigt worden, denn die Beibehaltung der Besoldungsgruppe stehe in Widerspruch zu ihren Fähigkeiten. Hinzu komme, dass der Beklagte sich auch nicht an die Entschließungen des Paritätischen Ausschusses vom 16. Juli 1993 gehalten habe, denn er habe die tatsächliche Arbeitszeit der Klägerin und die Zahl der Tage, an denen sie krankheitsbedingt abwesend gewesen sei, nicht berücksichtigt. Im Übrigen habe der Beamte nach dem Statut Anspruch auf Achtung, gegebenenfalls Hilfe und sogar Fürsorge. Die Klägerin sei im vorliegenden Fall belästigt worden, was zu einer Blockierung ihrer Laufbahn geführt habe.

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