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Amtsblattmitteilung

 

    Klage der Oriental Kitchen SARL gegen das Harmonisierungsamt für den

    Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), eingereicht am 23. September 2002

(Rechtssache T-286/02)

(Verfahrenssprache: Französisch)

The Oriental Kitchen SARL mit Sitz in Choisy-le-Roi (Frankreich) hat am 23. September 2002 eine Klage gegen das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle) beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter der Klägerin ist Rechtsanwalt Jan-Jack Sebag.

Weitere Partei des Verfahrens vor dr Beschwerdekammer war die Mou Dybfrost A/S, Esbjerg (Dänemark).

Die Klägerin beantragt,

(die auf die Beschwerde hin ergangene Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 28. Juni 2002 aufzuheben;

(die Entscheidung des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt vom 11. Dezember 2000 abzuändern;

(den Widerspruch der Mou Dybfrost A/S zurückzuweisen;

(die Anmeldung der Marke KIAP MOU durch Oriental Kitchen für gültig zu erklären;

(der Mou Dybfrost A/S sämtliche Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Anmelder der Gemeinschaftsmarke:Die Klägerin

Betroffene Gemeinschaftsmarke:Wortmarke "KIAP MOU", angemeldet für Waren der Klassen 29 und 30 (u. a. Fleisch- und Fertiggerichte) ( Ameldung Nr. 950667

Inhaber der entgegenstehenden Marke

oder des entgegenstehenden Zeichens:Mou Dybfrost A/S

Entstehende Marke oder

entgegenstehendes Zeichen:Nationale Wortmarke "MOU", eingetragen für Waren der Klassen 29 und 30

Entscheidung der Widerspruchs-

abteilung:Zurückweisung der Anmeldung

Entscheidung der Beschwerdekammer:Zurückweisung der Beschwerde der Klägerin

Klagegründe:(Da "Mou", ein laotisches und thailändisches Wort, "Schwein" bedeute, sei die Marke "MOU" rein beschreibend und nicht schutzfähig;

(mit der Beanspruchung der Marke "MOU" solle letztlich die Benutzung eines Wortes verhindert werden, das der notwendigen Beschreibung der Art der beschriebenen Ware entspreche.

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