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Amtsblattmitteilung

 

Klage des Asian Institute of Technology gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften, eingereicht am 23. September 2002

(Rechtssache T-287/02)

(Verfahrenssprache: Französisch)

Das Asian Institute of Technology mit Sitz in Klong Luang (Thailand) hat am 23. September 2002 eine Klage gegen die Kommission der Europäischen Gemeinschaften beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften eingereicht. Prozessbevollmächtigter des Klägers ist Rechtsanwalt Henri Teissier du Cros mit Zustellungsanschrift in Luxemburg.

Der Kläger beantragt,

(die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 4. Juli 2000, mit dem Direktor des "Center for Energy-Environment Research and Development" (CEERD) ("Zentrum für Umweltforschung und Entwicklung") des Asian Institute of Technology einen Forschungsvertrag zu schließen, für nichtig zu erklären.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Kommission habe mit der angefochtenen Entscheidung einen Forschungsvertrag mit dem "Center for Energy-Environment Research and Development", vertreten durch dessen Direktor, geschlossen. Dieses Zentrum sei eine Abteilung des Klägers ohne Rechtspersönlichkeit.

Der Direktor des "Center for Energy-Environment Research and Development" sei zum Abschluss eines solchen Vertrages nicht bevollmächtigt gewesen. Die Kommission habe somit gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verstoßen, denn sie habe die Befugnisse des Direktors des "Center for Energy-Environment Research and Development", einer bloßen Abteilung des Klägers ohne Rechtspersönlichkeit, nicht überprüft.

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