Language of document : ECLI:EU:T:2013:628





Urteil des Gerichts (Neunte Kammer) vom 5. Dezember 2013 – Olive Line International/HABM – Carapelli Firenze (Maestro de Oliva)

(Rechtssache T‑4/12)

„Gemeinschaftsmarke – Widerspruchsverfahren – Internationale Registrierung mit Benennung der Europäischen Gemeinschaft – Bildmarke Maestro de Oliva – Ältere nationale Wortmarke MAESTRO – Ernsthafte Benutzung der älteren Marke – Verwechslungsgefahr – Art. 8 Abs. 1 Buchst. b und Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EG) Nr. 207/2009“

1.                     Gemeinschaftsmarke – Bemerkungen Dritter und Widerspruch – Prüfung des Widerspruchs – Nachweis der Benutzung der älteren Marke – Ernsthafte Benutzung – Benutzung der Marke in einer Form, die von der Eintragung nur in Bestandteilen abweicht, ohne dass dadurch die Unterscheidungskraft der Marke beeinflusst wird – Gegenstand und materieller Anwendungsbereich von Art. 15 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 207/2009 (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 15 Abs. 1 Buchst. a) (vgl. Randnrn. 23-25)

2.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst.b) (vgl. Randnrn. 42, 43, 81)

3.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Gefahr der Verwechslung mit der älteren Marke – Bildmarke Maestro de Oliva und Wortmarke MAESTRO (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 45, 67, 73, 77, 80, 87-89)

4.                     Gemeinschaftsmarke – Definition und Erwerb der Gemeinschaftsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen eingetragenen identischen oder ähnlichen älteren Marke – Ähnlichkeit der betreffenden Marken – Beurteilungskriterien – Zusammengesetzte Marke (Verordnung Nr. 207/2009 des Rates, Art. 8 Abs. 1 Buchst. b) (vgl. Randnrn. 47-52)

Gegenstand

Klage gegen die Entscheidung der Zweiten Beschwerdekammer des HABM vom 21. September 2011 (Sache R 1612/2010‑2) zu einem Widerspruchsverfahren zwischen der Carapelli Firenze SpA und der Olive Line International, SL

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Olive Line International, SL trägt die Kosten.