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Urteil des Gerichts vom 17. September 2019 – Irland und Aughinish Alumina/Kommission

(Verbundene Rechtssachen T-129/07 und T-130/07)1

(Staatliche Beihilfen – Richtlinie 2003/96/EG – Verbrauchsteuern auf Mineralöle – Mineralöle, die bei der Herstellung von Tonerde als Brennstoff eingesetzt werden – Verbrauchsteuerbefreiung – Selektiver Charakter der Maßnahme – Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen von 2001)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger in der Rechtssache T-129/07: Irland (Prozessbevollmächtigte: zunächst D. O’Hagan und E. Alkin, dann E Alkin, E. Creedon und A. Joyce und schließlich E. Alkin, A. Joyce, M. Browne und G. Hodge im Beistand von P. McGarry, SC)

Klägerin in der Rechtssache T-130/07: Aughinish Alumina Ltd (Askeaton, Irland) (Prozessbevollmächtigte: zunächst J. Handoll und C. Waterson, dann C. Waterson und C. Little, Solicitors)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst V. Di Bucci, N. Khan, G. Conte und K. Walkerová, dann N. Khan und V. Bottka)

Gegenstand

Klagen nach Art. 263 AEUV auf vollständige oder teilweise Nichtigerklärung der Entscheidung 2007/375/EG der Kommission vom 7. Februar 2007 über die Befreiung durch Frankreich, Irland und Italien von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die als Brennstoff zur Tonerdegewinnung in den Regionen Gardanne und Shannon sowie auf Sardinien verwendet werden (C 78/2001 [ex NN 22/01], C 79/2001 [ex NN 23/01], C 80/2001 [ex NN 26/01]) (ABl. 2007, L 147, S. 29), soweit darin das Vorliegen einer von Irland nach dem 1. Januar 2004 gewährten Beihilfe in Form einer Befreiung von der Verbrauchsteuer auf Mineralöle, die bei der Herstellung von Tonerde in der Region Shannon (Irland) als Brennstoff eingesetzt werden, festgestellt und angeordnet wird, dass Irland die genannte Beihilfe zurückfordert, nicht weiter auszahlt oder ihre Zahlung aussetzt

Tenor

Die Klagen werden abgewiesen.

Irland trägt die Kosten in der Rechtssache T-129/07.

Die Aughinish Alumina Ltd trägt die Kosten in der Rechtssache T-130/07.

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1     ABl. C 140 vom 23.6.2007.